Impfschäden melden

Bei Verdacht auf einen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schaden in Zusammenhang mit einer Impfung besteht eine Meldepflicht. Nach §6 Abs. 1 IfSG ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, eine namentliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu machen, auch wenn nur eine Vermutung besteht. Das Gesundheitsamt muss die Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde, der Bundesoberbehörde und dem Paul-Ehrlich-Institut melden.

Nicht meldepflichtig sind vorübergehende Reaktionen, die nur wenige Tage anhalten, wie z.B. lokale Schmerzen, Schwellungen an der Injektionsstelle, leichte Allgemeinsymptome wie Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen.

Seit 2012 können Patienten auch selbst einen Verdachtsfall beim Paul-Ehrlich-Institut oder der Bundesbehörde BfArM melden. Diese Meldung wird bei der Bundesoberbehörde geprüft und entschieden, ob ein Verdachtsfall vorliegt.

Formulare zur Meldung stellt das Paul-Ehrlich-Institut unter folgendem Link zur Verfügung:

https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html

In aller Regel ist ein Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens ein langjähriger Prozess. Solltest Du den Verdacht haben, dass bei Dir oder Deinem Angehörigen ein Impfschaden aufgetreten ist, solltest Du Dir unbedingt weitere Unterstützung und Beratung holen. Zur Meldung eines Impfschadens gibt es keine zeitliche Frist, auch zurückliegende Schäden können gemeldet werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass es für die Anerkennung unablässig ist, einen Nachweis über einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Impfung und aufgetretenem Schaden nachzuweisen.

Weitere Hilfsangebote:

Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

Der Bundesverein unterstützt Betroffene bei den Anerkennungsverfahren im Impfschadensfall und bietet Hilfe bei Behörden und Gerichten. Außerdem werden aktuelle Informationen zum Thema Impfungen, Krankheiten und gesetzlichen Grundlagen gegeben.

Libertas & Sanitas e.V.

Der Verein bietet Informationen rund ums Thema Impfen, Unterstützung bei drohendem Impfzwang durch z. B. Arbeitgeber, stellt Hilfen im Schriftverkehr mit Behörden zur Verfügung und steht auch in ehrenamtlicher Arbeit mit einem Impfsorgentelefon bereit.

IN-ES

Der Verein steht Eltern zur Verfügung, deren Kinder auf Grund von unerkannten Impfnebenwirkungen mit der falschen Beurteilung „Schütteltrauma“ diagnostiziert werden und die deshalb mit Sorgerechts- und Kindsentzug konfrontiert werden.

Elternstammtische für Impfaufklärung

Zum Austausch und Vernetzung gibt es über 200 Elternstammtische für Impfaufklärung bundesweit und in den angrenzenden Ländern. Melde Dich bei Interesse bei den Stammtischen in Deiner Region und frag den nächsten Stammtischtermin an. Auf unserer Seite findest Du ein Verzeichnis der Elternstammtische.

Literatur zum Thema:

“Krank geimpft – Betroffene erzählen: Wenn der Beipackzettel wahr wird…” von Dr. med. Carola Javid-Kistel, Rolf Kron, Ulrike Gerstmayer 

Für weitere Auflagen werden noch Erfahrungsberichte Betroffener gesucht! Wenn Du uns Deine Geschichte erzählen und Deine Erfahrungen zum Thema öffentlich machen möchtest, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme unter freivon[ät]gmx.de sehr freuen.